Marius Borg Høiby fordert Freiheit nach vier Wochen mit Fußfessel in Skaugum

Der 29-Jährige will den Hausarrest zu Beginn der nächsten Woche hinter sich lassen

Marius Borg Høiby macht keinen Hehl daraus, dass er den Hausarrest so schnell wie möglich beenden möchte. Sobald die aktuelle Haftanordnung am Montag ausläuft, will er aktiv für seine vollständige Freilassung kämpfen.

Seine Verteidigerin Ellen Holager Andenæs hat unmissverständlich klargemacht, dass ihr Mandant jeglichem Versuch einer Verlängerung entgegentreten wird. Das gilt selbst dann, wenn es lediglich um eine Fortsetzung des vergleichsweise milden Regimes mit der elektronischen Fußfessel im heimischen Umfeld ginge. Kurz gesagt: Er will seine persönliche Freiheit zurück.

Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin befindet sich seit dem 14. Juli in erzwungener Isolation auf dem königlichen Anwesen Skaugum. In dieser Zeit muss er rund um die Uhr ein Überwachungsgerät tragen und darf das abgesperrte Gelände unter keinen Umständen verlassen.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei der Polizei

Der bevorstehende Montag markiert einen entscheidenden Wendepunkt, denn dann läuft die aktuelle Verfügung ab. Die Ermittler, die sich bislang öffentlich nicht zu dem Fall geäußert haben, werden voraussichtlich bis Freitagmittag bekanntgeben, ob sie eine Verlängerung der Untersuchungshaft anstreben.

Sollten die Behörden weitere Wochen der Isolation beantragen, würde die Angelegenheit höchstwahrscheinlich umgehend dem Bezirksgericht Oslo zur Prüfung vorgelegt. Bei einer möglichen Anhörung am Montag könnte zudem die familiäre Situation eine gewichtige Rolle spielen. Berücksichtigt werden dürfte dabei die aufwendige Lungentransplantation, die Kronprinzessin Mette-Marit Anfang des Sommers durchgestanden hat.

Obwohl Høiby streng überwacht wird, sind die Bedingungen auf dem Landsitz nicht besonders hart. Er darf Besucher empfangen und sein Mobiltelefon sowie den Internetzugang uneingeschränkt nutzen. Eine grundlegende Voraussetzung dieses milderen Regimes ist jedoch die vollständige Abstinenz von Betäubungsmitteln. Seinen festen Willen, „clean“ zu bleiben, muss er regelmäßig durch stichprobenartige Drogentests nachweisen.

Berufungsverfahren nach dem harten Urteil steht noch aus

Die derzeitigen Freiheitsbeschränkungen sind eine direkte Folge umfangreicher Ermittlungen und eines anschließenden Schuldspruchs. Mitte Juni wurde Høiby zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht befand ihn schuldig, seine frühere Partnerin, die 29-jährige Nora Haukland, körperlich misshandelt sowie in zwei Fällen schlafende Personen vergewaltigt zu haben. In zwei weiteren, ähnlich gelagerten Anklagepunkten wegen sexueller Gewalt wurde er hingegen freigesprochen.

Der Rechtsstreit ist jedoch noch lange nicht beendet. Das Berufungsgericht wird sich mit dem Fall befassen müssen, da beide Parteien das ursprüngliche Urteil angefochten haben. Während die Verteidigung die Schuldfeststellung in den verurteilten Punkten bestreitet, hat die Staatsanwaltschaft gegen die Höhe der Strafe Berufung eingelegt. Der ursprüngliche Antrag der Anklage sah nämlich eine deutlich härtere Sanktion vor: sieben Jahre und sieben Monate Haft.

Wann genau der Fall vor das Berufungsgericht Borgarting kommt, ist noch unklar. Experten schätzen jedoch, dass eine Verhandlung frühestens in den ersten Monaten des nächsten Jahres stattfinden wird. Bis dahin muss Høiby damit leben, was die Ermittlungsbehörden in den nächsten Stunden entscheiden – sei es die ersehnte Rückkehr in die Freiheit oder weitere Wochen unter elektronischer Überwachung.

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  • Julia Hofer ist eine österreichische Content Creatorin, die sich auf Wohnen, Dekoration und moderne Lifestyle-Themen spezialisiert hat. Ihre Beiträge bieten Inspiration für den Alltag und ein gemütliches Zuhause. %page%

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