Mann verkaufte Brennholz auf Facebook Marketplace: Geldstrafe von über 290 Euro

Ein einziges Inserat reichte als Beweis

Unerwünschte Dinge über das Internet loszuwerden ist heutzutage eine Frage weniger Klicks. Innerhalb von Minuten lässt sich ein Angebot einstellen, das sofort potenzielle Interessenten in der näheren Umgebung erreicht.

Die meisten Nutzer von Kleinanzeigenplattformen bieten ausschließlich gebrauchte Haushaltsgegenstände an – völlig normal und rechtlich unbedenklich. Sobald die eigene Verkaufstätigkeit jedoch den Anschein eines systematischen Handelsbetriebs erweckt, kann das gesetzliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Manchmal genügt ein einziges Online-Inserat, um das Interesse staatlicher Behörden zu wecken – wie ein aktueller Fall aus Kroatien eindrücklich zeigt.

Das Inserat, das unerwartete Aufmerksamkeit auslöste

Ein Mann aus Kroatien musste das auf bittere Weise erfahren: Er landete schließlich vor Gericht. Der Vorwurf lautete auf Betreiben von Einzelhandel ohne die erforderliche behördliche Genehmigung.

Der Fall begann damit, dass ein staatlicher Gewerbeinspektor auf Facebook Marketplace auf ein Angebot für gesägtes und gespaltenes Brennholz stieß. Der Verkäufer verlangte umgerechnet rund 800 Tschechische Kronen pro Meter – inklusive Lieferung zum Kunden.

Laut Aussage des Inspektors vor Gericht bezog sich das Inserat auf insgesamt fünf Kubikmeter Holz. Die Behörden luden den Mann daraufhin zu einer Kontrolle vor, um zu prüfen, ob seine Verkaufsaktivitäten mit den geltenden Gesetzen vereinbar waren.

Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Betroffene das Brennholz an einen Bekannten für rund 1.500 Tschechische Kronen verkauft hatte. Besonderheit des Geschäfts: Ein Teil der Bezahlung erfolgte in Form von Alufelgen für ein Auto.

Der Verkäufer verteidigte sich damit, das Inserat nach Abschluss des Deals schlicht vergessen zu haben zu löschen. Die Überprüfung ergab jedoch eindeutig, dass er über keinerlei Gewerbeanmeldung für den Einzelhandel verfügte.

Das Gericht kam auf Grundlage der gesammelten Beweise zu dem Schluss, dass der Mann gegen das Gewerberecht verstoßen und sich unrechtmäßig bereichert hatte.

Empfindliche Geldstrafe für ein vermeintlich kleines Geschäft

Für diesen Verstoß wurde gegen den Mann eine Geldstrafe von umgerechnet rund 290 Euro verhängt – zahlbar innerhalb von dreißig Tagen nach Rechtskraft des Urteils.

Sollte er zwei Drittel der Gesamtsumme fristgerecht begleichen, gilt die Strafe als vollständig abgegolten. In diesem Fall käme ihn die Angelegenheit auf etwa 190 Euro zu stehen.

Damit war die finanzielle Belastung jedoch noch nicht beendet. Das Gericht ordnete zusätzlich die Einziehung eines Betrags von umgerechnet rund 31 Euro an – entsprechend dem illegal erzielten Gewinn aus dem Geschäft.

Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von etwa 14 Euro, die ebenfalls vom Verurteilten zu tragen sind.

In der Urteilsbegründung hielt das Gericht ausdrücklich fest, dass im gesamten Verfahren weder mildernde noch erschwerende Umstände festgestellt werden konnten, die eine Anpassung der verhängten Strafe gerechtfertigt hätten.

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  • Julia Hofer ist eine österreichische Content Creatorin, die sich auf Wohnen, Dekoration und moderne Lifestyle-Themen spezialisiert hat. Ihre Beiträge bieten Inspiration für den Alltag und ein gemütliches Zuhause. %page%

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