Ein vertrautes Sommererlebnis steht vor dem Wandel
Die meisten von uns freuen sich im Sommerurlaub auf lange, sonnige Abende und gemütliche Stunden im Freien. Ein kühles Getränk auf der Terrasse, dazu ein Teller knuspriger Pommes – das gehört für viele einfach zum Sommer dazu. Doch die gewohnten Abläufe in der europäischen Gastronomie werden sich schon bald dauerhaft verändern.
Ab dem 12. August tritt eine neue europäische Verordnung in Kraft, die Gastronomiebetriebe in der gesamten EU spürbar betreffen wird. Die strengeren Vorschriften wurden im Dezember 2025 verabschiedet – mit dem klaren Ziel, die Umweltbelastung erheblich zu reduzieren. Auf Wirte und Gäste kommt damit das Ende eines sehr vertrauten Standards zu.
Schluss mit den kleinen Plastikportionen
Die Verordnung beschränkt flächendeckend den Einsatz herkömmlicher Einwegverpackungen aus Kunststoff. Ketchup, Mayonnaise, Salz und Zucker in kleinen Plastikpäckchen werden von den Tischen europäischer Restaurants endgültig verschwinden. Die Europäische Union reagiert damit auf das enorme Ausmaß unnötigen Abfalls, das Tag für Tag entsteht.
Viele Betriebe haben bereits im Vorfeld eifrig nach Alternativen gesucht, um ihren Gästen Würzmittel und Beilagen weiterhin unkompliziert anbieten zu können. Anstelle der umweltschädlichen Einwegverpackungen werden künftig deutlich häufiger wiederbefüllbare Behälter, Nachfüllspender oder kleine Papiertütchen zum Einsatz kommen.
Bedenken wegen Hygienestandards
So lobenswert die ökologische Absicht auch ist – der rasche Umstieg auf das neue System hat in der Gastronomiebranche eine lebhafte Debatte ausgelöst. Fachleute und Betreiber befürchten, dass die neuen Lösungen die Einhaltung strenger Lebensmittelhygienevorschriften erschweren könnten.
Gemeinsam genutzte Spender oder offene Schälchen, die zwischen Dutzenden von Gästen kursieren, stellen nachweislich ein höheres Übertragungsrisiko für Bakterien dar als die bisher verwendeten hygienisch versiegelten Einzelportionen. Genau wegen der Gefahr einer Infektionsausbreitung haben die Gesetzgeber jedoch bestimmte Ausnahmen festgelegt.
Medizinische Einrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen die ursprünglichen Kunststoffverpackungen weiterhin verwenden. Dort hat die Sicherheit der Patienten und ein Höchstmaß an Sterilität absoluten Vorrang.
Die Vorschriften werden noch strenger
Damit sind die Pläne zur ökologischen Umgestaltung der Gastronomie jedoch noch nicht abgeschlossen – die Regeln werden mit der Zeit weiter verschärft. Im Jahr 2030 folgt eine weitere bedeutende Einschränkungswelle.
Ab diesem Zeitpunkt gilt ein generelles Verbot auch für aktuell noch zugelassene kompostierbare Kunststoffe. Anschließend dürfen Gastronomiebetriebe ausschließlich solche Verpackungen und Lösungen verwenden, die vollständig recycelbar sind.










